UVV Service
Wiederkehrende Prüfung an Arbeitsmittel
Nach der Betriebssicherheitsverordnung ist der Unternehmer verpflichtet (unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung, der Erfahrung im Betrieb und den Herstellerempfehlungen) Art, Umfang und Fristen für die Prüfung von Arbeitsmitteln zu ermitteln und festzulegen. Geprüft werden müssen alle Arbeitsmittel, die bei der Arbeit benutzt werden.
Darunter fallen z.B. Flurförderzeuge (u.a. Hubwagen), Hubarbeitsbühnen, Krane, Fahrzeuge, Leitern und Tritte, Ortsfeste Regale, Anschlagmittel, persönliche Schutzausstattungen etc.
Wir übernehmen für Sie gerne die Prüfung Ihres Hubwagens und Ihrer PSAgA.
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