
Die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter geht vor!
Wenn es um den Einsatz von Arbeitsmitteln geht, ist die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften unerlässlich. Um Unfälle zu vermeiden ist es wichtig, dass Ihre Mitarbeiter über Gefahren und Gefährdungen am Arbeitsplatz aufgeklärt- und unterwiesen sind. Der Gesetzgeber fordert dies in den einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen.
- Arbeitsschutzgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Technische Regeln für Betriebssicherheit – TRBS 1116
- DGUV Vorschrift 1
Um dieser Forderung gerecht zu werden bieten wir Ihnen Bedienerausbildungen und jährliche Unterweisungen an.
Unsere erfahrenen Schulungsleiter vermitteln das Wissen praxisorientiert und sorgen dafür, dass Ihrer Mitarbeiter optimal auf den Einsatz vorbereitet sind. Die Schulungen beinhalten einen theoretischen und einen praktischen Teil. Gerne führen wir die Schulung bei Ihnen vor Ort durch und berücksichtigen dabei die individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens.
Nach erfolgreichen Abschluss der Schulung erhalten Ihre Mitarbeiter einen Bedienerausweis und ein Zertifikat als Nachweis der Befähigung.
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter sicher und verantwortungsvoll mit dem anvertrautem Gerät umgehen. Kontaktieren Sie uns jetzt und wir können eine Schulung mit Ihnen planen.
Wir prüfen Ihre Arbeitsmittel nach den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften (UVV)!
Unfallverhütungsvorschriften stellen für jeden Unternehmer und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbindliche Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.
Neben den Regeln und Richtlinien zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsgefahren, müssen Sie Ihre Arbeitsmittel mindestens alle 12 Monate durch eine befähigte Person geprüft werden. Diese wiederehrende Prüfung, allgemein auch UVV Prüfung genannt, wird zusätzlich durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangt.
Gerne führen wir diese wiederkehrenden Prüfungen an Ihren Flurförderzeugen (Handhubwagen) und an Ihrer persönlichen Schutzausstattung gegen Absturz (PSAgA) durch.