Qualifizierung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern

 

Gemäß DGUV Grundsatz 308-009

Die Qualifizierung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern ist von großer Bedeutung, um eine sichere und effektive Nutzung dieser speziellen Flurförderzeuge zu gewährleisten.
Teleskopstapler sind in vielen Branchen zu finden, insbesondere im Bauwesen, Land- u. Forstwirtschaft , in kommunalen Bereichen (Bauhöfen, Kläranlagen) aber auch in der Industrie.
Es gibt Grundsätzlich zwei Arten von Teleskopstaplern: Die Grundmaschine mit festem oder mit drehbarem Oberwagen, auch „Roto2" genannt.
Durch die Kombination der veränderlichen Reichweite in Verbindung mit diversen Anbaugeräten übernimmt ein Teleskopstapler die Funktion eines Gabelstaplers, einer Hubarbeitsbühne, eines Mobilkrans oder eines Laders.
Je nach Geräteart und Kombination mit einem Anbaugeräte ist eine der unten beschriebenen Ausbildungsstufe notwendig.

Jährliche Unterweisung 

Die Zahl der Unfälle mit Flurförderzeugen, insbesondere mit Teleskopstapler ist seit Jahren unverändert hoch. Einen hohen Anteil bei Unfällen in Verbindung mit Teleskopstaplern haben Fußverletzungen aufgrund „herunter springen statt absteigen“. Des weiteren ziehen sich Beschäftige beim wechseln von Anbaugeräten oft Handverletzungen zu.

Mit regelmäßigen Unterweisung Ihrer Mitarbeiter sorgen Sie hier vor. Gerne unterstützen wir Sie dabei und führen die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter durch.

Fordern Sie hierfür ein unverbindliches Angebot ein.

without
https://gsl-bauer.com/wp-content/themes/hazel/
https://gsl-bauer.com/
#d8d8d8
style1
paged
Loading posts...
/var/www/vhosts/gsl-bauer.com/2023/
#
on
none
loading
#
Sort Gallery
on
yes
yes
off
on
off