Jährliche Unterweisungen
Warum überhaupt unterweisen?
Der Gesetzgeber fordert, dass alle Arbeitnehmer mindestens ein mal jährlich über die Gefahren und Gefährdungen am Arbeitsplatz aufgeklärt und darüber informiert werden, wie sie sich zu verhalten haben um das Unfall- und Verletzungsrisiko zu minimieren.
Die Grundlage hierfür ist in Gesetzen, Verordnungen sowie den autonomen Rechtsnormen der Unfallversicherungsträger zu finden.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §12
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §12:
- DGUV Vorschrift 1 §4
Gerne unterstützen wir Sie hierbei und führen die Unterweisung bei Ihnen, nach Ihren Wünschen und Erfordernisse im Unternehmen durch.
Wir führen Unterweisungen durch für: